Für deutsche Rentner im Ausland
Viele wissen es vielleicht nicht:
Wer Einkünfte in Deutschland bezieht (auch wenn er keinen Wohnsitz mehr hat) ist beschränkt steuerpflichtig.
Zu diesen Einkünften zählen:
1. Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (wenn im Inland eine Betriebsstätte oder eine ständige Vertretung existiert) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sofern diese im Inland ausgeübt wird 4. Einkünfte aus nichtselbstständigen Arbeit, sofern diese im Inland ausgeübt wird 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. sonstige Einkünfte im Sinne des §22 EStG
Durch die Vergabe einer Steueridentifikationsnummer in Deutschland, können die deutschen Finanzbehörden inzwischen Einkünfte jeder Art sehr gut nachvollziehen.
Gerade Rentner, die in Deutschland eine Rente beziehen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Alle "Auslandsdeutschen" werden hierzu zentral über das Finanzamt in Neubrandenburg gelistet.
Wir vermitteln gerne auf Anfrage Kontakte zu deutschen Steuerberatern, die Ihnen helfen, eine Steuererklärung zu fertigen.